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persönlicher Kommentar

Landwirtschaftliche Nutzfläche oder Photovoltaik? Oder beides?

In der Nähe von Geisenfeld soll eine große Solar-Freiflächenanlage auf zum Teil sehr fruchtbaren Ackerboden errichtet werden. Die Kreisvorsitzende Judith Neumair fordert in einer Stellungnahme zu prüfen, ob nicht doch eine Doppelnutzung über Agrophotovoltaik möglich ist, damit die wertvolle Fläche nicht für die Landwirtschaft verloren geht.

Die Stellungnahme bezieht sich auf die 49. Änderung des Flächennutzungsplans + Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Photovoltaik-Anlagen sind ein bedeutender Schritt in Richtung erneuerbarer Energie, weil sie maßgeblich zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und den damit einhergehenden Umweltauswirkungen beitragen. Dabei ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, fruchtbare Flächen für die Lebensmittelproduktion zu erhalten und zu schützen.

In Anbetracht der zunehmenden Knappheit landwirtschaftlicher Flächen sowie der wachsenden Bedeutung der Unabhängigkeit von Importen aufgrund von verschiedensten Krisen und Klimawandel ist es dringend geboten zu prüfen, ob Agrar-Photovoltaik zumindest auf besonders fruchtbaren Teilflächen umgesetzt werden kann. Die Kombination von Landwirtschaft und Solarenergieerzeugung optimiert die Landnutzung, fördert nachhaltige Energiegewinnung und ermöglicht gleichzeitig die Fortführung landwirtschaftlicher Tätigkeiten.

Es ist grundsätzlich bei allen Photovoltaik-Freiflächenanlagen von großer Bedeutung sicherzustellen, dass die Qualität und Fruchtbarkeit der Agrarflächen erhalten bleiben. Dies kann durch eine angemessene Planung und Technologieauswahl erreicht werden, die den Boden- und Vegetationsschutz gewährleistet. Die Größe der geplanten Anlage macht es besonders wichtig, die Umsetzung sorgfältig zu planen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die langfristige Nachhaltigkeit dieses Projekts zu gewährleisten und gleichzeitig möglichst wenig landwirtschaftliche Flächen der Lebensmittelproduktion zu entziehen.
Auch wenn kurzfristig die Investitionskosten durch die Umsetzung von Agro-Photovoltaik höher sind und die Amortisation länger dauert, ist eine solche Maßnahme ernsthaft zu prüfen. Denn langfristig könnte die Doppelnutzung neben den offensichtlichen Vorteilen für die Versorgungs-Sicherheit auch finanziell deutliche Vorteile für alle Beteiligungsgruppen haben. Ich bitte daher, sowohl mit den betroffenen Landwirten, als auch mit den Investoren und dem ausführenden Unternehmen nach auch langfristig optimalen und Gemeinwohl-orientieren Lösungen zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen, Judith Neumair

 

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